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Veranstaltungsausfallversicherung
Jede Veranstaltung und jedes Event kostet Geld.
Das beginnt schon mit den Vorbereitungen wie Raummiete, Plakatierung und Vorverkauf und reicht noch weit darüber hinaus.
Die Ausfallversicherung gibt finanziellen Schutz, falls eine Veranstaltung abgebrochen oder verschoben werden muss bzw.
ganz ausfällt.
Gegenstand der Versicherung
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass eine Veranstaltung abgesagt,
abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder in der Durchführung geändert wird.
Umfang der Versicherung
Der Nettoverlust, der entstanden ist in Form von aufgewendeten Kosten,
entgangenem Gewinn, Mehrkosten oder Schadenminderungsaufwendungen.
Deckungsvarianten
Grunddeckung (ohne Nichtauftritt von Personen), Nichtauftritt von Personen, Wetterrisiko (widrige Witterungsumstände),
beliebige Kombinationen der obigen Varianten, Mindermengenumsatz wetteberdingt
Risikokategorien
Veranstaltungen mit Fokus: Unterhaltung (Konzerte, Festivals, Fernsehshows, Information, Verkauf, Bildung),
Ausstellungen, Messen, Kongresse, Tagungen, Sport (Indoor, Outdor - Sommer und Winter), alle sonstigen Veranstaltungen.
Risikobereiche
Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte,
Nichterscheinen von wichtigen Personen, Ausfall oder Versagen von technischen (Versorgungs-) Einrichtungen,
Streik, sonstige Verzögerungen, behördliche Verordnungen, Veranstaltungsverbot, Gewalt, Terror,
Attentate, Sturm, Regen, Schnee, Hagel, Temperaturen.
Vertragsgrundlagen
Risikoinformationen, Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen
und / oder individuelle Deckungskonzepte.
Auflistung der Varianten:
Variante A - allgemeine Gründe
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
wenn die in der Police bezeichnete Veranstaltung infolge eines vom Versicherungsnehmer (Veranstalter)
nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch Ereignisse, die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des
Versicherungsnehmers oder von ihm beauftragten Organisatoren liegen,
die Veranstaltung ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.
Beispiel: Ausfall der öffentlichen Stromversorgung.
Variante B - Personenausfall
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
wenn die in der Police bezeichnete Veranstaltung durch Krankheit, Unfall oder Tod eines versicherten Künstlers ausfällt,
abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.
Nicht versichert ist das Nichterscheinen von Künstlern.
Variante B - erweiterter Personenausfall
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Unfall, Tod der in der Police genannten Personen
die in der Police bezeichnete Veranstaltung ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die im Versicherungsschein genannten Personen infolge eines vom
Versicherungsnehmer oder Organisator nicht zu vertretenden Umstandes nicht auftreten können.
Beispiele: Unfall, Krankheit, Tod von versicherten Personen, Fluglotsenstreik, Schneewehen,
Nichterscheinen von versicherten Personen durch Stau auf der Autobahn.
Variante A+B
Versicherungsschutz besteht gegen die nachstehend genannten Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
die dem Versicherungsnehmer durch den Ausfall, Abbruch oder die änderung in der Durchführung
einer angesetzten Veranstaltung unmittelbar entstehen.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch Ereignisse, die nachweislich außerhalb
des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers oder der von ihm beauftragten Organisatoren liegen oder infolge von Krankheit,
Unfall, Tod der in der Police genannten Personen die in der Police bezeichnete Veranstaltung ausfällt,
abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.
Variante C - Wetterausfall
Der Baustein Wetterausfall kann individuell vereinbart werden:
- Katastrophenwetter
- Regenausfall
- Katastrophenausfall
Umfang der Versicherung
Der Versicherer entschädigt, je nachdem, welcher Betrag höher ist, entweder:
• den ermittelten Nettoverlust von Kosten, Auslagen und/oder     Verbindlichkeiten,
die in angemessenem Rahmen und     unumgänglich anfallen, oder
• den ermittelten Nettoverlust von Bruttoeinnahmen,     die auf der Grundlage der geschätzten
voraussichtlichen     Einnahmen errechnet werden, zuzüglich aller anderen     vertraglichen Einkünfte im Voraus,
gleich welcher Art,     abzüglich aller eingesparten Auslagen
Dies ist begrenzt auf die Versicherungssumme, die ausschließlich und direkt infolge der Kündigung,
Aufgabe, Verschiebung oder Einschränkung der erwähnten Veranstaltung aufgrund einer Ursache eintritt,
die außerhalb der Kontrolle des Versicherungsnehmers oder maßgeblich Beteiligter hierunter liegt.
Einschränkung des Deckungsumfanges
Ausgeschlossen sind Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstanden sind durch:
• Nichtauftreten einzelner Mitwirkender an der in der Police     bezeichneten Veranstaltung    
(außer den in der Police genannten Personen)
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen,     Terrorismus, Zusammenrottung von Menschenmengen
• Eingriffe von hoher Hand
• Attentatsdrohungen
• finanzielle Verluste aus der Durchführung der versicherten     Veranstaltung,
insbesondere durch Ausbleiben oder     Zurückgehen des Publikumsinteresses oder der     finanziellen Unterstützung
durch Sponsoren oder sonstige     finanzierende Stellen
• finanzielle Schwierigkeiten einer der an der Veranstaltung     Beteiligten
• Witterungseinflüsse bei Veranstaltungen unter freiem     Himmel
• grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder     Unterlassungen oder Vertragsbruch
des     Versicherungsnehmers     und/oder der Organisatoren und/oder der versicherten     Person
• nicht versichert sind Schäden oder Verluste, die durch einen     oder mehrere andere bestehende
Versicherungsverträge     versichert sind, ausgenommen davon ist die Summe,
die     über den Betrag hinausgeht, welcher unter jenen anderen     Policen gedeckt ist
Zusätzliche Einschränkungen bei versicherten Personen:
Weiterhin sind Schäden ausgeschlossen, die unmittelbar oder mittelbar entstanden sind durch:
• Alkohol- oder Drogenmissbrauch
• Erschöpfung oder neurotische bzw. psychische Störungen
• Wochenbett, Menstruations- oder     Schwangerschaftsbeschwerden,Früh- und Fehlgeburten     sowie deren Folgen
• aktive Teilnahme an Betätigungen, die mit erhöhter     Verletzungs- oder Lebensgefahr verbunden sind,
wenn     hierfür nicht die ausdrückliche Genehmigung des     Versicherers vorliegt
Versicherungssumme
Es können versichert werden:
Produktionskosten, Gewinn und örtliche Kosten
Selbstbeteiligung
Nach Vereinbarung
Vertragsgrundlagen
Geschriebene Bedingungen für die Veranstaltungsausfallversicherung
Bei versicherten Künstlern: ärztliche Bescheinigung oder Gesundheitserklärung




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Bilder von Veranstaltungen |
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