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nähere Informationen


Veranstaltungsausfallversicherung

Gegenstand der Versicherung

Variante I


Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die in der Police bezeichnete Veranstaltung infolge eines vom Versicherungsnehmer (Veranstalter) nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch Ereignisse, die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers oder von ihm beauftragten Organisatoren liegen, die Veranstaltung ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.

Beispiel: Ausfall der öffentlichen Stromversorgung.



Nicht versichert ist das Nichterscheinen von Künstlern.

Variante II


Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die in der Police bezeichnete Veranstaltung durch Krankheit, Unfall oder Tod eines versicherten Künstlers ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.



Variante III


Versicherungsschutz besteht gegen die nachstehend genannten Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch den Ausfall, Abbruch oder die änderung in der Durchführung einer angesetzten Veranstaltung unmittelbar entstehen.

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Unfall, Tod der in der Police genannten Personen die in der Police bezeichnete Veranstaltung ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die im Versicherungsschein genannten Personen infolge eines vom Versicherungsnehmer oder Organisator nicht zu vertretenden Umstandes nicht auftreten können.

Beispiele: Unfall, Krankheit, Tod von versicherten Personen, Fluglotsenstreik, Schneewehen, Nichterscheinen von versicherten Personen durch Stau auf der Autobahn.



Variante IV


Versicherungsschutz besteht gegen die nachstehend genannten Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die dem Versicherungsnehmer durch den Ausfall, Abbruch oder die änderung in der Durchführung einer angesetzten Veranstaltung unmittelbar entstehen.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch Ereignisse, die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers oder der von ihm beauftragten Organisatoren liegen oder infolge von Krankheit, Unfall, Tod der in der Police genannten Personen die in der Police bezeichnete Veranstaltung ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.



Variante V


Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die in der Police bezeichnete Veranstaltung infolge eines vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird.

Nichterscheinen von versicherten Künstlern infolge aller Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Künstler und des Veranstalters liegen.



Umfang der Versicherung


Der Versicherer entschädigt, je nachdem, welcher Betrag höher ist, entweder:

• den ermittelten Nettoverlust von Kosten, Auslagen und/oder
    Verbindlichkeiten, die in angemessenem Rahmen und
    unumgänglich anfallen, oder

• den ermittelten Nettoverlust von Bruttoeinnahmen,
    die auf der Grundlage der geschätzten voraussichtlichen
    Einnahmen errechnet werden, zuzüglich aller anderen
    vertraglichen Einkünfte im Voraus, gleich welcher Art,
    abzüglich aller eingesparten Auslagen

Dies ist begrenzt auf die Versicherungssumme, die ausschließlich und direkt infolge der Kündigung, Aufgabe, Verschiebung oder Einschränkung der erwähnten Veranstaltung aufgrund einer Ursache eintritt, die außerhalb der Kontrolle des Versicherungsnehmers oder maßgeblich Beteiligter hierunter liegt.



Einschränkung des Deckungsumfanges


Ausgeschlossen sind Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstanden sind durch:

• Nichtauftreten einzelner Mitwirkender an der in der Police
    bezeichneten Veranstaltung
    (außer den in der Police genannten Personen)

• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse

• Streik, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen,
    Terrorismus, Zusammenrottung von Menschenmengen

• Eingriffe von hoher Hand

• Attentatsdrohungen

• finanzielle Verluste aus der Durchführung der versicherten
    Veranstaltung, insbesondere durch Ausbleiben oder
    Zurückgehen des Publikumsinteresses oder der
    finanziellen Unterstützung durch Sponsoren oder sonstige
    finanzierende Stellen

• finanzielle Schwierigkeiten einer der an der Veranstaltung
    Beteiligten

• Witterungseinflüsse bei Veranstaltungen unter freiem
    Himmel

• grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder
    Unterlassungen oder Vertragsbruch des
    Versicherungsnehmers
    und/oder der Organisatoren und/oder der versicherten
    Person

• nicht versichert sind Schäden oder Verluste, die durch einen
    oder mehrere andere bestehende Versicherungsverträge
    versichert sind, ausgenommen davon ist die Summe, die
    über den Betrag hinausgeht, welcher unter jenen anderen
    Policen gedeckt ist



Zusätzliche Einschränkungen bei versicherten Personen:


Weiterhin sind Schäden ausgeschlossen, die unmittelbar oder mittelbar entstanden sind durch:

• Alkohol- oder Drogenmissbrauch

• Erschöpfung oder neurotische bzw. psychische Störungen

• Wochenbett, Menstruations- oder
    Schwangerschaftsbeschwerden,Früh- und Fehlgeburten
    sowie deren Folgen

• aktive Teilnahme an Betätigungen, die mit erhöhter
    Verletzungs- oder Lebensgefahr verbunden sind, wenn
    hierfür nicht die ausdrückliche Genehmigung des
    Versicherers vorliegt



Versicherungssumme


Es können versichert werden:
Produktionskosten, Gewinn und örtliche Kosten



Selbstbeteiligung


Nach Vereinbarung



Vertragsgrundlagen


Geschriebene Bedingungen für die Veranstaltungsausfallversicherung
Bei versicherten Künstlern: ärztliche Bescheinigung oder Gesundheitserklärung



Veranstaltungsaufall



Jede Veranstaltung und jedes Event kostet Geld. Das beginnt schon mit den Vorbereitungen wie Raummiete, Plakatierung und Vorverkauf und reicht noch weit darüber hinaus. Die Ausfallversicherung gibt finanziellen Schutz, falls eine Veranstaltung abgebrochen oder verschoben werden muss bzw. ganz ausfällt.



Gegenstand der Versicherung
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass eine Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder in der Durchführung geändert wird.

Umfang der Versicherung
Der Nettoverlust, der entstanden ist in Form von aufgewendeten Kosten, entgangenem Gewinn, Mehrkosten oder Schadenminderungsaufwendungen.

Deckungsvarianten
Grunddeckung (ohne Nichtauftritt von Personen), Nichtauftritt von Personen, Wetterrisiko (widrige Witterungsumstände), beliebige Kombinationen der obigen Varianten, Mindermengenumsatz wetteberdingt

Risikokategorien
Veranstaltungen mit Fokus: Unterhaltung (Konzerte, Festivals, Fernsehshows, Information, Verkauf, Bildung), Ausstellungen, Messen, Kongresse, Tagungen, Sport (Indoor, Outdor - Sommer und Winter), alle sonstigen Veranstaltungen.

Risikobereiche
Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte, Nichterscheinen von wichtigen Personen, Ausfall oder Versagen von technischen (Versorgungs-) Einrichtungen, Streik, sonstige Verzögerungen, behördliche Verordnungen, Veranstaltungsverbot, Gewalt, Terror, Attentate, Sturm, Regen, Schnee, Hagel, Temperaturen.

Vertragsgrundlagen
Risikoinformationen, Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen und / oder individuelle Deckungskonzepte.











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