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nähere Informationen
In dem Bereich für Fernsehsender bieten wir Versicherungsschutz für:
Medien-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb
eines Fernsehsenders ergeben können. Versichert werden Personen- und Sachschäden sowie diverse Deckungserweiterungen,
die speziell auf die Bedürfnisse des Fernsehsenders abgestimmt sind.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die sich aufgrund der betriebsüblichen Aktivitäten von Fernsehsendern ergeben,
insbesondere Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Elektronik- und Technikversicherung
Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische
und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Versichert werden können insbesondere Aufnahme-, Bearbeitungs- und
Wiedergabegeräte, Laptops, Funktelefone und Auto-Telefaxsysteme. Auf besondere Anfrage können übertragungswagen
mitversichert werden.
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung für Selbstständige
Versichert sind der Firmeninhaber bzw. der Geschäftsführer im beruflichen wie privaten Bereich sowie die Mitarbeiter
des Fernsehsenders in Ausübung ihrer Tätigkeit. Im Versicherungsfall zahlt die Rechtsschutzversicherung
z. B. die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten usw.
Inhaltsversicherung
Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte des Betriebes
gegen Feuer- (inkl. Blitzschlag und Explosion), Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- (inkl. Vandalismus nach einem Einbruch),
Sturm- und Hagelschäden.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten nach einem Sachschaden,
der in der Geschäftsinhaltsversicherung versichert ist.
Glasversicherung
Versichert sind die gesamte Innen- und Außenverglasung sowie auf Wunsch Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder und Transparente.
Unfallversicherung für leitende Angestellte und Mitarbeiter
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, wenn der Versicherte unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper
einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Versichert werden können Tod und Invalidität von leitenden Angestellten
und Mitarbeitern.


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GMFS Homepage |
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Kurzfristige Veranstaltung |
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Hier bekommen Sie Anträge und Informationen für eine kurzfristige Veranstaltungshaftpflicht Anträge und Informationen |
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Compact-Team Event Marketing |
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Unsere Partner im Eventbereich |
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Hier finden Sie eine kleine Übersicht unserer Partner im Eventbereich Zu unseren Eventpartnern.
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Bilder von Veranstaltungen |
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Hier sehen Sie einige Bilder, der von uns versicherten Veranstaltungen Veranstaltungsbilder.
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