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nähere Informationen
In den Bereichen der Film-, TV- und Audio-Produktionen bieten wir Versicherungsschutz für:
Personenausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die aus dem Abbruch oder der Unterbrechung der im Versicherungsvertrag genannten Filmproduktion
aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod einer oder mehrerer im Versicherungsvertrag genannten Personen entstehen.
Filmmaterialversicherung
Versichert sind die im Versicherungsvertrag genannten Bild-, Ton- und Datenträger
• während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung     und des Transports
• als fertige Bild-, Ton- und Datenträger
• als Vorführkopien
Sachausfallversicherung
Versichert sind Kosten, die der versicherten Filmproduktion aus dem zeitweisen oder dauernden Ausfall
von im Versicherungsvertrag genannten Räumen, Requisiten, der Aufnahmetechnik und sonstigen zur Produktion
verwendeten Sachen entstehen.
Requisitenversicherung
Versichert sind die zur Herstellung eines Filmes oder einer Fernsehshow verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände.
Dazu gehören insbesondere auch bewegliche Bauten und Materialien, Kostüme und Privatgarderobe der beteiligten Personen,
Schmuck, Orden und andere Gegenstände aus edlem Metall sowie Tiere und Pflanzen,
soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Produktionskassenversicherung
Versichert sind die zur Herstellung eines Filmes benötigten Zahlungsmittel (Produktionskasse).
Als Produktionskasse im Sinne dieser Versicherung gelten Zahlungsmittel für produktionsbezogene Zahlungen,
wie Bargeld und Schecks, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden.
Geräteversicherung
a. Filmapparateversicherung:
Versichert sind die im Versicherungsvertrag genannten Anlagen und Geräte der Medientechnik, wie Film- und Videogeräte,
Filmtongeräte usw., einschließlich Musikinstrumente, Zubehör und Transportbehältnisse.
b. Elektronik- und Technikversicherung:
Versichert sind zu bezeichnende Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische
und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Versichert sind insbesondere Aufnahme-, Bearbeitungs- und
Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionsfirmen, Licht und Beschallung, Tonstudios, ü-Wagen usw.
Medien-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit der Herstellung
von Film- und Tonproduktionen ergeben können. Versichert werden Personen- und Sachschäden sowie Deckungserweiterungen,
die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind.
Gruppen-Unfall-Versicherung für Darsteller, Zuschauer und Mitarbeiter
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages
unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet.
Versichert werden können Tod und Invalidität von Darstellern, Mitarbeitern und Zuschauern der Produktion/Firma.




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GMFS Homepage |
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Kurzfristige Veranstaltung |
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Compact-Team Event Marketing |
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Unsere Partner im Eventbereich |
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Hier finden Sie eine kleine Übersicht unserer Partner im Eventbereich Zu unseren Eventpartnern.
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Bilder von Veranstaltungen |
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Hier sehen Sie einige Bilder, der von uns versicherten Veranstaltungen Veranstaltungsbilder.
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