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Medienpolice für Service-Unternehmen
Die Produktionsfirma ging mit gemietetem Aufnahme-Equipment auf die gesperrte Schneepiste. Bevor jedoch der Stuntman an den Start gehen konnte, übernahm ein Ski-Anfänger seine Rolle. Bei seinem Abfahrtslauf verlor er ein wenig die Orientierung und riss die Crewmitglieder und die Kamera um.
Der Vermieter bekam seine Kamera anschließend in Einzelteilen aus dem Schnee zurück.
Die Neuanschaffung der Kamera zahlte die Medien-Police. Sie bietet Schutz für Aufnahme-, Beschallungs- und Beleuchtungstechnik sowie für Bühnenbauten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Equipment z. B. nur vorübergehend vermietet wird. Und sollte einmal ein Dritter Haftpflichtansprüche an Sie stellen, kümmert sich unsere Medien-Police darum.
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