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nähere Informationen
In dem Bereich für Service-Unternehmen
[Technik- und Verleihfirmen] bieten wir
Versicherungsschutz für:
Haftpflichtversicherung
A. Grunddeckung
Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der
nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers
aus dem im Versicherungsschein und in seinen Nachträgen angegebenen Betrieb mit seinen Eigenschaften,
Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten bzw. aus der Ausübung der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen
beschriebenen Tätigkeit.
B. Erweiterte Deckung
Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers,
die sich im Zusammenhang mit der beschriebenen Firma ergibt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die
gesetzliche Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte und/oder
gelieferte (auch verwechselte) Produkte oder erbrachte Arbeiten verursacht werden, inklusive der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
Technische Versicherungen
A. Elektronikversicherung
Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Technik, wie
z. B. Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte, Licht und Beschallung, Kommunikationstechnik etc.
Sämtliche Kabelverbindungen/Leitungsnetze gelten ausschließlich über die Elektronikversicherung mitversichert.
B. Maschinen- und Kaskoversicherung
Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Technik, wie z. B.
Stahlbauelemente/Traversen, Podeste, Gerüstelemente, Ketten etc. Sämtliche Kabelverbindungen/Leitungsnetze gelten
ausschließlich über die Elektronikversicherung mitversichert.
Inhaltsversicherung
Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte des Betriebes
gegen Feuer- (inkl. Blitzschlag und Explosion), Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- (inkl. Vandalismus nach einem Einbruch),
Sturm- und Hagelschäden.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten nach einem Sachschaden,
der über die Inhaltsversicherung versichert ist.




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GMFS Homepage |
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Kurzfristige Veranstaltung |
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Hier bekommen Sie Anträge und Informationen für eine kurzfristige Veranstaltungshaftpflicht Anträge und Informationen |
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Compact-Team Event Marketing |
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Unsere Partner im Eventbereich |
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Hier finden Sie eine kleine Übersicht unserer Partner im Eventbereich Zu unseren Eventpartnern.
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Bilder von Veranstaltungen |
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Hier sehen Sie einige Bilder, der von uns versicherten Veranstaltungen Veranstaltungsbilder.
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