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nähere Informationen



In dem Bereich für Service-Unternehmen [Technik- und Verleihfirmen] bieten wir Versicherungsschutz für:



Haftpflichtversicherung

A. Grunddeckung

Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein und in seinen Nachträgen angegebenen Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten bzw. aus der Ausübung der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Tätigkeit.


B. Erweiterte Deckung

Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, die sich im Zusammenhang mit der beschriebenen Firma ergibt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte und/oder gelieferte (auch verwechselte) Produkte oder erbrachte Arbeiten verursacht werden, inklusive der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.



Technische Versicherungen

A. Elektronikversicherung

Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Technik, wie z. B. Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte, Licht und Beschallung, Kommunikationstechnik etc. Sämtliche Kabelverbindungen/Leitungsnetze gelten ausschließlich über die Elektronikversicherung mitversichert.


B. Maschinen- und Kaskoversicherung

Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Technik, wie z. B. Stahlbauelemente/Traversen, Podeste, Gerüstelemente, Ketten etc. Sämtliche Kabelverbindungen/Leitungsnetze gelten ausschließlich über die Elektronikversicherung mitversichert.



Inhaltsversicherung

Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte des Betriebes gegen Feuer- (inkl. Blitzschlag und Explosion), Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- (inkl. Vandalismus nach einem Einbruch), Sturm- und Hagelschäden.



Betriebsunterbrechungsversicherung

Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten nach einem Sachschaden, der über die Inhaltsversicherung versichert ist.










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