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Veranstaltungsrechtsschutzversicherung




Zielgruppen


• Musik- und Konzertveranstaltungen
• Sportveranstaltungen
• Kirmes-, Stadt- und Schützenfeste
• Ausstellungen, Events aller Art




Gegenstand der Versicherung


• Warnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang     mit der
            - Vorbereitung
            - Durchführung
            - Beendigung

• der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung
    bzw. Veranstaltungsserie




Geltungsbreich


Europa




Deckungssummen


Ab 250.000,- EUR je Veranstaltung




Mögliche Vertragsformen


Einmalpolice für eine einmalige Verstaltung (z.B. Tournee)

Dauerpolice für regelmäßig wiederkehrende gleichartige Veranstaltungen
(z.B. 6-tage Rennen)


Deckungsinhalte


• Grunddeckung
            - Schadenersatz-Rechtsschutz
            - Sozialgerichts-Rechtsschutz
            - Veranstaltungs-Straf-Rechtsschutz
            - Arbeits-Rechtsschutz
            - Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
            - Steuergerichts-Rechtsschutz
            - Daten-Rechtsschutz



• Deckungserweiterung optional
            - Rechtsschutz im Vertrags- und Urheberrecht
            - Besucher-Rechtsschutz
            - Darsteller-Rechtsschutz
            - Verkehrs-Straf-Rechtsschutz





nähere Informationen



Schadenersatz-Rechtsschutz



Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.


Beispiel:

Beim Aufbauen einer Showbühne wird von einem Kranfahrer ein Lautsprecherturm beschädigt.



Sozialgerichts-Rechtsschutz



Für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.


Beispiel:

Mit der Berufsgenossenschaft treten Streitigkeiten über die Einordnung von Montagepersonal für den Aufbau einer Achterbahn in die Gefahrenklasse der gesetzlichen Unfallversicherung auf.



Veranstaltungs-Straf-Rechtsschutz



Für die Verteidigung und den Zeugenbeistand in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtes.


Beispiel:

Besucher eines Konzertes geraten in Panik. Wegen versperrter Notausgänge kommt es zu Todefällen.



Arbeits-Rechtsschutz



Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern, die für die Veranstaltung tätig sind.


Beispiel:

Für die Dauer einer Ausstellung befristet eingestelltes Service-Personal hält sich nicht an die vereinbarten Arbeitszeiten.

Es gibt Streit mit Festangestellten über vermeintlich geleistete überstunden anlässlich eines "Tages der offenen Tür".



Verwaltungsgericht-Rechtsschutz



Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten.


Beispiel:

Die Ordnungsbehörde will wegen Anwohnerbeschwerden verfügen, dass ein mehrtägiges Straßenfest abends nur bis 21:30 Uhr geöffnet sein darf.



Steuergerichts-Rechtsschutz



Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.


Beispiel:

Vom Veranstalter eines Open-Air-Festivals verlangt das Finanzamt die Begleichung der Steuerschuld ausländischer Künstler.



Daten-Rechtsschutz



Für die Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, und Löschung.


Beispiel:

Ein Langstreckenläufer verlangt vom Veranstalter die Löschung eines Dopingvorwurfes um Starten zu können.



Rechtsschutz im Vertragsrecht
optional



Für die gerichtliche Warnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die anlässlich der versicherten Veranstaltung geschlossen werden.


Beispiel:

Der Bandenwerbeträger will die vereinbarte Vergütung kürzen, weil seine Werbung während des Fussballspiels im Fernsehen nicht zu sehen gewesen sei.

Der für eine Musikveranstaltung engagierte Hauptdarsteller kann wegen übermäßigen Alkoholkonsums nicht auftreten.



Beispiele für typische Vertragskonstellationen, die unter den Versicherungsschutz fallen:

          - Kauf und Verkauf von Gegenständen die für die
            Veranstaltung erforderlich sind
            (Eintrittskarten, Bühnenkullisse, Tribünen, Zelte etc.)

          - Miet und Pachtverträge über Gegenstände,
            Grundstücke und Gebäude

          - Untervermietung an Gastronomiebetriebe und
            Werbeträger

          - Verträge mit Künstlern

          - An- und Verkauf von Merchandising-Produkten

          - Verträge über Film- und übertragungsrechte

          - Dienstleistungsverträge



Rechtsschutz im Urheberrecht
optional



Für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Urheber- und Markenrechten.


Beispiele:

Es wird mit dem Veranstaltungslogo unrechtmäßig geworben.



Besucher-Rechtsschutz
optional



Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte, soweit sie nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.


Beispiel:

Bei einem Lichterfest werden Besucher durch ein falsch installiertes Feuerwerk verletzt

Während eines Rockkonzertes kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Besuchern.



Darsteller-Rechtsschutz
optional



Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegeüber Dritten, soweit sie nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Darsteller ist, wer vor einem Publikum eine Darbietung erbringt (z.B. Künstler, Musiker, Sportler, Artisten)


Beispiel:

Bei einem Fussballspiel wird ein Spieler durch einen Flaschenwurf verletzt und fällt für mehrere Spiele aus.



Verkehrsrisiko im Straf-Rechtsschutz
optional



Für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes


Beispiel:

Bei einem Karnevalsumzug wird eine Passantin von einem Festkomiteewagen überfahren und verstirbt

Bei einem Straßen-Rad-Rennen wird durch ein Begleitfahrzeug ein Passant verletzt










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