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Veranstaltungsrechtsschutzversicherung
Zielgruppen
• Musik- und Konzertveranstaltungen
• Sportveranstaltungen
• Kirmes-, Stadt- und Schützenfeste
• Ausstellungen, Events aller Art
Gegenstand der Versicherung
• Warnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang     mit der
            - Vorbereitung
            - Durchführung
            - Beendigung
• der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung     bzw. Veranstaltungsserie
Geltungsbreich
Europa
Deckungssummen
Ab 250.000,- EUR je Veranstaltung
Mögliche Vertragsformen
Einmalpolice für eine einmalige Verstaltung (z.B. Tournee)
Dauerpolice für regelmäßig wiederkehrende gleichartige Veranstaltungen
(z.B. 6-tage Rennen)
Deckungsinhalte
• Grunddeckung
            - Schadenersatz-Rechtsschutz
            - Sozialgerichts-Rechtsschutz
            - Veranstaltungs-Straf-Rechtsschutz
            - Arbeits-Rechtsschutz
            - Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
            - Steuergerichts-Rechtsschutz
            - Daten-Rechtsschutz
• Deckungserweiterung optional
            - Rechtsschutz im Vertrags- und Urheberrecht
            - Besucher-Rechtsschutz
            - Darsteller-Rechtsschutz
            - Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
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nähere Informationen
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.
Beispiel:
Beim Aufbauen einer Showbühne wird von einem Kranfahrer ein Lautsprecherturm beschädigt.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Beispiel:
Mit der Berufsgenossenschaft treten Streitigkeiten über die Einordnung von Montagepersonal für den Aufbau
einer Achterbahn in die Gefahrenklasse der gesetzlichen Unfallversicherung auf.
Veranstaltungs-Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung und den Zeugenbeistand in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des
Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtes.
Beispiel:
Besucher eines Konzertes geraten in Panik. Wegen versperrter Notausgänge kommt es zu Todefällen.
Arbeits-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern, die für die
Veranstaltung tätig sind.
Beispiel:
Für die Dauer einer Ausstellung befristet eingestelltes Service-Personal hält sich nicht an die
vereinbarten Arbeitszeiten.
Es gibt Streit mit Festangestellten über vermeintlich geleistete überstunden anlässlich eines
"Tages der offenen Tür".
Verwaltungsgericht-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Beispiel:
Die Ordnungsbehörde will wegen Anwohnerbeschwerden verfügen, dass ein mehrtägiges Straßenfest abends
nur bis 21:30 Uhr geöffnet sein darf.
Steuergerichts-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor
deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Beispiel:
Vom Veranstalter eines Open-Air-Festivals verlangt das Finanzamt die Begleichung der Steuerschuld
ausländischer Künstler.
Daten-Rechtsschutz
Für die Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Auskunft, Berichtigung,
Sperrung, und Löschung.
Beispiel:
Ein Langstreckenläufer verlangt vom Veranstalter die Löschung eines Dopingvorwurfes um Starten zu können.
Rechtsschutz im Vertragsrecht optional
Für die gerichtliche Warnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die anlässlich
der versicherten Veranstaltung geschlossen werden.
Beispiel:
Der Bandenwerbeträger will die vereinbarte Vergütung kürzen, weil seine Werbung während des Fussballspiels
im Fernsehen nicht zu sehen gewesen sei.
Der für eine Musikveranstaltung engagierte Hauptdarsteller kann wegen übermäßigen Alkoholkonsums nicht auftreten.
Beispiele für typische Vertragskonstellationen, die unter den Versicherungsschutz fallen:
          - Kauf und Verkauf von Gegenständen die für die
            Veranstaltung erforderlich sind
            (Eintrittskarten, Bühnenkullisse, Tribünen, Zelte etc.)
          - Miet und Pachtverträge über Gegenstände,
            Grundstücke und Gebäude
          - Untervermietung an Gastronomiebetriebe und
            Werbeträger
          - Verträge mit Künstlern
          - An- und Verkauf von Merchandising-Produkten
          - Verträge über Film- und übertragungsrechte
          - Dienstleistungsverträge
Rechtsschutz im Urheberrecht optional
Für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Urheber- und Markenrechten.
Beispiele:
Es wird mit dem Veranstaltungslogo unrechtmäßig geworben.
Besucher-Rechtsschutz optional
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte, soweit
sie nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.
Beispiel:
Bei einem Lichterfest werden Besucher durch ein falsch installiertes Feuerwerk verletzt
Während eines Rockkonzertes kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Besuchern.
Darsteller-Rechtsschutz optional
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegeüber Dritten, soweit
sie nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Darsteller ist, wer vor einem Publikum eine Darbietung erbringt
(z.B. Künstler, Musiker, Sportler, Artisten)
Beispiel:
Bei einem Fussballspiel wird ein Spieler durch einen Flaschenwurf verletzt und fällt für mehrere Spiele aus.
Verkehrsrisiko im Straf-Rechtsschutz optional
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenrechtes
Beispiel:
Bei einem Karnevalsumzug wird eine Passantin von einem Festkomiteewagen überfahren und verstirbt
Bei einem Straßen-Rad-Rennen wird durch ein Begleitfahrzeug ein Passant verletzt




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