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nähere Informationen



Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere:



• aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung
    erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergl.

• aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die
    Veranstaltung

• aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung

• aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der
    Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des
    Veranstalters

• aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B.
    Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen

• aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von
    Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren,
    Werbetafeln etc.)



Deckungserweiterungen



• Vorsorgeversicherung/Versehensklausel

• Kraftfahrzeuge/Arbeitsmaschinen (nicht zulassungspflichtig
    und nicht versicherungspflichtig)

• Vermögensschäden

• Vor- und Nacharbeiten für die Veranstaltung

• Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von
    Belegschaftshabe

• Vertragshaftung aus der Verkehrssicherung

• Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch
    Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser

• erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen

• Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern

• Be- und Entladeschäden an fremder Ladung

• Allmählichkeits-/Abwasserschäden

• Tätigkeitsschäden

• Abdeckschäden

• Leitungsschäden

• Schlüsselschäden

• Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

• Auslandsschäden (Europadeckung)

• Aufstellen und Betrieb von Verkaufsbuden



Deckungssummen



Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres bzw. während der Versicherungsdauer beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten Deckungssummen:

• Für Personen- und Sachschäden:
    3.000.000 EUR

• Umweltschäden (Basisversicherung einfach maximiert)
    3.000.000 EUR

• Vermögensschäden
    50.000 EUR


Innerhalb der Sachschadendeckung steht für folgende Deckungserweiterungen eine eingeschränkte Deckungssumme zur Verfügung von:

Je Schaden 5.000 EUR
Insgesamt 15.000 EUR

• Abhandenkommen von Belegschaftshabe

• Mietsachschäden durch sonstige Ursachen

• Be- und Entladeschäden an fremder Ladung

• Tätigkeitsschäden

• Abdeckschäden

• Schlüsselverlust



Sonstige Deckungserweiterungen:



• Mietsachschäden durch Brand und Explosion,
    Leitungswasser und Abwasser

  500.000 EUR



Selbstbeteiligung



Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schadenereignis mit 150 EUR.



Vertragsgrundlagen



• die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
    Haftpflichtversicherung (AHB)

• und die geschriebenen Bedingungen der
    Multi-Cover-Veranstalter-Haftpflicht-Police













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