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nähere Informationen
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere:
aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung     erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergl.
aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die     Veranstaltung
aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der     Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des     Veranstalters
aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B.     Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von     Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren,     Werbetafeln etc.)
Deckungserweiterungen
Vorsorgeversicherung/Versehensklausel
Kraftfahrzeuge/Arbeitsmaschinen (nicht zulassungspflichtig     und nicht versicherungspflichtig)
Vermögensschäden
Vor- und Nacharbeiten für die Veranstaltung
Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von     Belegschaftshabe
Vertragshaftung aus der Verkehrssicherung
Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch     Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen
Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern
Be- und Entladeschäden an fremder Ladung
Allmählichkeits-/Abwasserschäden
Tätigkeitsschäden
Abdeckschäden
Leitungsschäden
Schlüsselschäden
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Auslandsschäden (Europadeckung)
Aufstellen und Betrieb von Verkaufsbuden
Deckungssummen
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres
bzw. während der Versicherungsdauer beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten Deckungssummen:
Für Personen- und Sachschäden:
    3.000.000 EUR
Umweltschäden (Basisversicherung einfach maximiert)
    3.000.000 EUR
Vermögensschäden
    50.000 EUR
Innerhalb der Sachschadendeckung steht für folgende Deckungserweiterungen eine eingeschränkte Deckungssumme
zur Verfügung von:
Je Schaden 5.000 EUR
Insgesamt 15.000 EUR
Abhandenkommen von Belegschaftshabe
Mietsachschäden durch sonstige Ursachen
Be- und Entladeschäden an fremder Ladung
Tätigkeitsschäden
Abdeckschäden
Schlüsselverlust
Sonstige Deckungserweiterungen:
Mietsachschäden durch Brand und Explosion,     Leitungswasser und Abwasser
  500.000 EUR
Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schadenereignis mit 150 EUR.
Vertragsgrundlagen
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die     Haftpflichtversicherung (AHB)
und die geschriebenen Bedingungen der     Multi-Cover-Veranstalter-Haftpflicht-Police




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